Über die Volksinitiative

Eidgenössische Volksinitiative
«Für einen nachhaltigen und zukunftsgerichteten Finanzplatz Schweiz (Finanzplatz-Initiative)»

Die Bundesverfassung¹ wird wie folgt geändert:

Art. 98a Nachhaltiger Finanzplatz

¹ Der Bund setzt sich für eine ökologisch nachhaltige Ausrichtung des Schweizer Finanzplatzes ein. Er trifft Massnahmen zur entsprechenden Ausrichtung der Finanzmittelflüsse; die Massnahmen müssen im Einklang stehen mit den internationalen Standards und völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz zur Klimaverträglichkeit und zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt.

² Schweizer Finanzmarktteilnehmende wie Banken, Versicherungsunternehmen, Finanzinstitute sowie Vorsorge- und Sozialversicherungseinrichtungen richten ihre Geschäftstätigkeiten mit Umweltauswirkungen im Ausland, insbesondere aufgrund von Treibhausgasemissionen, auf das nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft international vereinbarte Temperaturziel und auf die internationalen Biodiversitätsziele aus; dabei berücksichtigen sie direkte und indirekte Emissionen sowie die Auswirkungen auf die Biodiversität entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor für Finanzmarktteilnehmende, deren Tätigkeiten mit geringen Umweltauswirkungen verbunden sind.

³ Schweizer Finanzmarktteilnehmende erbringen keine Finanzierungs- und Versicherungsdienstleistungen, die der Erschliessung und der Förderung neuer sowie der Ausweitung des Abbaus bestehender fossiler Energievorkommen dienen; das Gesetz legt die entsprechenden Einschränkungen fest.

4 Zur Durchsetzung dieser Vorgaben wird eine Aufsicht vorgesehen; diese hat Verfügungs- und Sanktionskompetenzen.

Art. 197 Ziff. 17

17. Übergangsbestimmung zu Art. 98a (Nachhaltiger Finanzplatz)

Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 98a spätestens drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie innerhalb eines Jahres in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

¹ SR 101
² Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt

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Initiativtext
Erläuterungen
Argumentarium
Fragen und Antworten
Unterschriftenbogen

Fragen und Antworten

Warum ist die Finanzbranche so wichtig für den Klima- und Umweltschutz?

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Durch Kreditvergabe, Investitionen und Versicherungsdienstleistungen hat der Finanzsektor einen entscheidenden Einfluss auf die Ausrichtung der globalen Wirtschaft. Finanzinstitute halten also einen grossen Hebel zur Eindämmung der Klima- und Biodiversitätskrise in der Hand, nutzen diesen jedoch nicht genug.

Im Gegenteil: Laut UNO-Umweltprogramm fliessen weltweit etwa fünf Billionen US-Dollar an privaten Geldern jährlich in umweltschädliche Aktivitäten. Darunter die Abholzung des Regenwalds oder der Abbau von Kohle. Nur ein Prozent dieser Summe kommt hingegen der Wiederherstellung der Natur zugute, während jedes Jahr mehrere Billionen fehlen, um die internationalen Klima- und Biodiversitätsziele zu erreichen.

Ist die Schweiz nicht viel zu klein, um einen Unterschied zu machen?

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Die Schweiz ist ein kleines Land, doch ihr Finanzplatz ist ein globales Schwergewicht. Hier ansässige Banken und Versicherungen richten mit ihren internationalen Geschäftsbeziehungen grossen Schaden an. So fliessen jedes Jahr Milliarden in umweltschädliche Aktivitäten im Ausland. Während die heimische Wirtschaft und auch Privatpersonen zunehmend Anstrengungen unternehmen, ist der Finanzplatz für das mindestens 18-fache der gesamten inländischen CO2-Emissionen der Schweiz verantwortlich.

Was genau will die Finanzplatz-Initiative erreichen?

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Der Bund soll sich für eine ökologisch nachhaltige Ausrichtung des Schweizer Finanzplatzes einsetzen und eine entsprechende Gesetzgebung auf den Weg bringen. Damit soll sichergestellt werden, dass Schweizer Banken, Vermögensverwalter, aber auch Versicherungen und Pensionskassen ihre Geschäftstätigkeiten im Ausland an den internationalen Klima- und Biodiversitätszielen ausrichten. Zusätzlich sollen neue Projekte zur Förderung fossiler Energien wie Kohle oder Erdöl nicht mehr finanziert oder versichert werden.

Wie werden die Ziele der Initiative erreicht?

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Banken und Versicherungen sollen nicht nur die Kreditfähigkeit ihre Geschäftspartner beurteilen. Sie sollen nicht länger wegschauen, wenn das Geld im Ausland zur Umweltzerstörung und Klimaerhitzung eingesetzt wird.

Transitionspläne: Zur Umsetzung der Initiative sollen Finanzinstitute sogenannte Transitionspläne erarbeiten und umsetzen. Darin sollen sie darlegen, mit welchen Strategien, Zwischenzielen, Massnahmen und Ressourcen sie ihre Geschäftstätigkeiten mit Unternehmen im Ausland auf die internationalen Klima- und Biodiversitätsziele ausrichten. Ein glaubwürdiger Transitionsplan muss zielgerichtet, wissenschaftlich fundiert, unabhängig überprüft und vergleichbar sein.

Aufsichtsmechanismus: Zur Durchsetzung der Vorgaben wird eine Aufsicht mit Verfügungs- und Sanktionskompetenz geschaffen, welche stichprobenartig und auf Verdacht hin prüft. Sie kann an bestehende Aufsichtsbehörden wie die FINMA anknüpfen.

Internationale Standards: Die Initiative schafft keinen «Swiss Finish», sondern orientiert sich an bestehenden internationalen Standards und völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass im Bereich Biodiversität die Standards und Methoden relativ neu und aktuell weniger weit fortgeschritten sind als im Bereich Klima.

Warum beschränkt sich die Initiative auf Geschäfte mit Unternehmen im Ausland?

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Im Inland gelten bereits viele umwelt- und klimarechtliche Vorgaben, beispielsweise Energievorschriften beim Hausbau. Schweizer Unternehmen können über die schweizerische Gesetzgebung direkt in die Pflicht genommen werden. Das ist zweckmässiger und effizienter als eine indirekte Regulierung über den Finanzplatz. Inländische Geschäftstätigkeiten, wie beispielsweise Hypothekargeschäfte oder die Kreditgewährung an ein Schweizer KMU, sind von der Initiative deshalb ausgenommen.

Bei den internationalen Geschäften von Schweizer Finanzmarktteilnehmenden gibt es hingegen bislang kaum klaren Regeln bezüglich der Umweltauswirkungen. Das führt dazu, dass der Finanzplatz das mindestens 18-fache der gesamten inländischen CO2-Emissionen der Schweiz verantwortet. So machen Grossbanken und Versicherungen Klimaschutz-Bemühungen im Inland wieder zunichte.

Bleibt der Schweizer Finanzplatz mit der Initiative konkurrenzfähig?

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Überschwemmungen, Dürren, Brände und andere Folgen der Klima- und Biodiversitätskrise stellen für die globale Wirtschaft eine zunehmende Gefahr dar und bergen auch für die Finanzbranche erhebliche Risiken.

Die Finanzplatz-Initiative unterstützt den Wandel zu einer nachhaltigen globalen Wirtschaft. Das stärkt die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und hilft dem Schweizer Finanzsektor, international nicht den Anschluss zu verlieren. Denn der Blick über die Landesgrenzen hinaus zeigt, dass andere bedeutende Finanzplätze teils schon weiter sind und vermehrt Regulierungen im Bereich Nachhaltigkeit erlassen, darunter London, Singapur oder auch die EU.

Gibt es Ausnahmen für kleine Finanzmarktteilnehmende?

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Die Initiative sieht Ausnahmen vor für Finanzmarktteilnehmende, deren Tätigkeiten mit geringen Umweltauswirkungen verbunden sind. Damit wird sichergestellt, dass der Gesetzgeber beispielsweise kleine Kantonalbanken und Pensionskassen, die bestimmte Schwellenwerte zu Kapitalbasis, Kreditgeschäft und Anlagevolumen nicht überschreiten, vom Geltungsbereich der Initiative ausnimmt.